Hintergrundinformationen zur Wirtschaftskriminalität
Eine einheitliche Definition des Phänomens der Wirtschaftskriminalität gibt es nicht. In Anlehnung an die Definition des Bundeskriminalamtes in Deutschland versteht man darunter Delikte:
- die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigungen begangen werden,
- und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen,
- und/oder deren Durchführung beziehungsweise Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert.
Welche Faktoren bei der Entstehung eines Wirtschaftsdelikts eine Rolle spielen, illustriert das Betrugs-Dreieck.
Wer wie stark von Wirtschaftskriminalität betroffen ist, sehen Sie unter Ausmass und Bedeutung von Wirtschaftsdelikten.
Wie Wirtschaftsdelikte kategorisiert werden, zeigt die Klassifizierung von Wirtschaftsdelikten.