Hintergrundinformationen zur Wirtschaftskriminalität

Eine einheitliche Definition des Phänomens der Wirtschaftskriminalität gibt es nicht. In Anlehnung an die Definition des Bundeskriminalamtes in Deutschland versteht man darunter Delikte:

  • die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigungen begangen werden,
  • und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen,
  • und/oder deren Durchführung beziehungsweise Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert.

Welche Faktoren bei der Entstehung eines Wirtschaftsdelikts eine Rolle spielen, illustriert das Betrugs-Dreieck.

Wer wie stark von Wirtschaftskriminalität betroffen ist, sehen Sie unter Ausmass und Bedeutung von Wirtschaftsdelikten.

Wie Wirtschaftsdelikte kategorisiert werden, zeigt die Klassifizierung von Wirtschaftsdelikten.